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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Sind noch Fragen offen geblieben? Hier findest Du eine Zusammenstellung der meistgestellten Fragen mit den dazugehörigen Antworten zum FSJ/BFD.

Bekomme ich ein Gehalt?

Im FSJ/BFD bekommst Du ein monatliches Taschengeld, welches je nach Einsatzstelle variieren kann. 

Im Falle einer Erkrankung innerhalb der ersten vier Wochen des Dienstes kann es dazu kommen, dass das Taschengeld, auf Grund der Berufung der Einsatzstelle auf das Entgeldfortzahlungsgesetz, entsprechend gekürzt wird. Du hast jedoch die Möglichkeit, Krankengeld bei Deiner Krankenkasse zu beantragen. Bitte beachte, dass dies zeitnah, innerhalb einer von der Krankenkasse gesetzten Frist, erfolgen muss. 

Muss ich an den Seminaren teilnehmen?

Die Teilnahme an den Bildungsseminaren gehört zu Deinem FSJ/BFD und ist gesetzlich festgeschrieben. Dies unterscheidet einen Freiwilligendienst von einem Praktikum oder Minijob. 

Gelten die Seminare als Arbeitszeit?

Seminarzeit ist Arbeitszeit. Du wirst dafür von Deiner Einsatzstelle freigestellt. 

An wen wende ich mich bei Problemen?

Bei Problemen in der Einsatzstelle wende Dich am besten zuerst an Deinen Anleiter oder Deine Anleiterin in der Einsatzstelle. Während der Seminare steht Dir Deine Seminarleitung bei Fragen zur Seite.  Darüber hinaus kannst Du Dich jederzeit an das Team Freiwilligenarbeit des ASB Landesverbands wenden. 

Bekommen meine Eltern weiterhin Kindergeld?

Eltern, deren Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst ableistet, können Kindergeld bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten. 

Kann ich mir noch etwas dazuverdienden?

Eine Nebentätigkeit, zum Beispiel ein Minijob, ist in angemessenem Umfang möglich. Die Nebentätigkeit darf jedoch Deine Leistung im FSJ/BFD nicht beeinträchtigen. Deine Einsatzstelle muss infomiert werden und zustimmen. 

Bin ich versichert?

Während des FSJ/BFD bist Du Mitgklied der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Deine Einsatzstelle trägt die Kosten. 

Personen, die mit Beginn eines Hochschulstudiums einen privaten Krankenversicherungsschutz wieder aufnehmen möchten, wird empfohlen, sich bereits vor Aufnahme des Freiwilligendienstes durch eine gesetzliche Krankenkasse beraten zu lassen, unter welchen Voraussetzungen ein Befreiungsrecht von der studentischen Pflichtversicherung besteht. Die gesetzlichen Krankenkassen sind kraft gesetzlicher Regelung (§§13 und §15 SGBI) zur Aufklärung, Beratung und Auskunft verpflichtet und wenden das geltende Recht eigenverantwortlich an. Siehe hierzu auch: http://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung/krankenversicherung/versicherungspflicht-bfd-und-jfd.html

Bekomme ich am Ende meines Freiwilligendienstes ein Zeugnis und/oder eine Bescheinigung?

Im FSJ erhältst nach Ende Deines Dienstes eine Dienstzeitbescheinigung vom ASB Landesverband, im BFD von Deiner Einsatzstelle. Ein Freiwilligendienstzeugnis erhälst Du von der Einsatzstelle sowie vom ASB Landesverband per Post zugesendet.

An wen wende ich mich, wenn ich eine Zwischenbescheinigung brauche?

Wenn Du beispielsweise für Bewerbungen eine Zwischenbescheinigung benötigst, wende Dich an das Team Freiwilligenarbeit. Das Team stellt Dir eine Bescheinigung aus und schickt Dir diese per Post zu. 

Bekomme ich Arbeitskleidung?

Wenn in der Einsatzstelle besondere Arbeitskleidung notwendig ist, wird Dir diese von von der Einsatzstelle gestellt. Dir entstehen dafür keine Kosten.

Wird ein FSJ/BFD als praktischer Teil für die Fachhochschulreife anerkannt?

Ein FSJ/BFD von 12 Monaten wird als praktischer Teil für die Fachhochschulreife anerkannt, wenn Du Dich an einer Schule dafür im Vorfeld angemeldet hast. 

Bitte beachte: Informiere Dich bei der Hochschule Deiner Wahl über die Fristen, innerhalb derer der Freiwilligendienst absolviert werden soll. Denn bei „Hochschulstart“ wird ein Jugendfreiwilligendienst erst dann auf die Abiturnote angerechnet, wenn der Freiwilligendienst zu den vorgegebenen Stichtagen bereits absolviert worden ist.

Zu den Anrechnungsmöglichkeiten informiert „Hochschulstart“ auf der Homepage : https://hochschulstart.de/startseite/bewerben-beobachten/bewerbung/dienste.

Brauche ich einen Führerschein?

Ein Führerschein wird nicht für jeden Einsatzbereich benötigt. Im Rettungsdienst/Krankentransport und in den Mobilen Sozialen Diensten ist der Besitz eines Führerscheins notwendig.

Können auch ausländische Personen ein FSJ/BFD machen?

Auch ausländische Personen können einen Freiwilligendienst absolvieren. Allerdings stellen wir keine Unterkunft zur Verfügung. Eine Wohnung muss selbst organisiert und bezahlt werden. Bewerberinnen und Bewerber aus Ländern mit Visapflicht müssen den Verwaltungsaufwand berücksichtigen und frühzeitig mit der Einsatzstelle in Kontakt treten.

Benötige ich eine Lohnsteuerkarte/ID-Nummer?

Ja. Solltest Du bereits eine Lohnsteuerkarte oder ID-Nummer besitzen, lege diese der Einsatzstelle vor. Solltest Du zuvor keiner Beschäftigung nachgegangensein, musst Du eine ID-Nummer beim zuständigen Finanzamt beantragen.

Muss ich selbst die Kosten für das (erweiterte) Führungszeugnis übernehmen?

Freiwillige im FSJ und BFD sind von der Gebühr für das (erweiterte) polizeiliche Führungszeugnis befreit. Hierzu wird von der Einsatzstelle eine Bestätigung über das FSJ/BFD benötigt. Diese Bestätigung ist bei der Beantragung des Führungszeugnisses vorzulegen. 

Wird mein FSJ/BFD als Praktikum anerkannt?

Für manche Ausbildungsberufe oder Studiengänge wird ein Vorpraktikum verlangt. In einzelnen Fällen kann ein Freiwilligendienst dafür anerkannt werden. Dies ist in der jeweiligen Ausbildungs- oder Studienordnung nachzuschlagen. Auch die Anerkennung für ein Praktikum im laufenden Studium ist möglich. Hier gilt es, sich bei den Verantwortlichen vor Ort zu informieren.

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Referat Freiwilligendienste

Miriam Duttweiler, Eszter Haas, Ann-Katrin Merz, Anastasia Sujew, Bastian Knobloch

Tel. : 06131 97790

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Bahnhofstraße 2
55116 Mainz