[ Navigation beginnen ]>>Navigation überspringen[ Navigation beenden ]
Wählen Sie bitte eine Kategorie aus

Hinweisgebersystem

Das müssen Sie über unser Hinweisgebersystem wissen:

Ein Hinweisgebersystem ist ein System, das es Ihnen ermöglicht, vertraulich Informationen über Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien, rechtliche Vorschriften oder unethisches Verhalten zu melden. Damit werden z.B. Verstöße gegen Vorschriften aus den folgenden Bereichen umfasst:

  • Arbeitsschutz,
  • Gesundheitsschutz,
  • Verstöße gegen das Mindestlohngesetz,
  • Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,
  • Bußgeldvorschriften, die Verstöße gegen Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Organen der Betriebsverfassung wie Betriebsräten.

Verstöße gegen Strafvorschriften umfassen jede Strafnorm nach deutschem Recht. Damit soll der Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane vollumfänglich gewährleistet werden.

Das Hinweisgebersystem im ASB Landesverband Rheinland-Pfalz e. V.

Für die Meldungen stehen grundsätzlich nachfolgende Meldewege zur Verfügung:

FAQ

  • Wie soll ich konkret bei einer Meldung vorgehen?

Wenn Sie einen konkreten Verdacht haben, dass im Unternehmen gegen Regeln oder Vorschriften verstoßen wird, sollten Sie dies in unserem internen Hinweisgebersystem melden. Damit geben Sie Ihrem Unternehmen die Möglichkeit die Angelegenheit sachgerecht und ordnungsgemäß zu regeln. So können die Interessen aller Beteiligten in der Regel gewahrt werden.

  • Kann ich von meinem Arbeitsplatz-PC eine Meldung machen?

Beachten Sie bei der Meldung immer, dass Sie möglichst keine Systeme unseres Unternehmens nutzen. Denn diese protokollieren regelmäßig alle Aktivitäten im Netzwerk. Ihr Arbeitgeber kann ohne erheblichen techn. und organisatorischen Aufwand nicht ausschließen, dass diese sensiblen Informationen von Unbefugten missbraucht werden.

  • Wie lange muss ich warten, bis mein Hinweis bearbeitet wird?

Es gibt keinen genauen Zeitraum für die Bearbeitung des Hinweises. Sie erhalten aber innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung. Die Bearbeitung beginnt mit dieser Frist.

  • Wie lange werden meine Daten aufbewahrt?

Die Daten müssen 3 Jahre aufbewahrt werden. Danach werden die Daten datenschutzkonform gelöscht.