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Stellungnahme

ASB Rheinland-Pfalz fordert Rechtssicherheit für Notfallsanitäter

Notfallsanitäter müssen innerhalb von Sekunden Entscheidungen treffen, um verletzten Menschen zu helfen. Ein neuer Gesetzesentwurf hindert sie weiterhin daran: Solange kein Arzt anwesend ist, dürfen Notfallsanitäter keine invasiven Maßnahmen durchführen, obwohl sie das in ihrer Ausbildung gelernt haben und dafür vorbereitet werden. Wollen sie etwa starke Schmerzen lindern, lebensbedrohliche Zustände wie Krampfanfälle oder Unterzuckerungen behandeln, machen sie sich strafbar.

Foto: ASB/ Bechtloff

Ein neuer Gesetzesentwurf, der diesen Missstand eigentlich beseitigen sollte, wird ihn in seiner aktuellen Form eher fortschreiben und so Retter weiterhin nicht mit der notwendigen Rechtssicherheit ausstatten, wenn sie Menschen mit heilkundlichen Maßnahmen adäquat helfen wollen, bis eine ärztliche Behandlung beginnen kann. Der ASB Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. fordert daher die Politik auf, gegen den Gesetzesentwurf zu stimmen und endlich wirkliche Rechtssicherheit für Rettungskräfte in Notfalleinsätzen zu schaffen!

In Deutschland dürfen heilkundliche Maßnahmen im Rettungsdienst grundsätzlich nur von Ärzten durchgeführt werden. Im Rettungsdienst ist aber nicht immer ein Notarzt anwesend. Deswegen sind Rettungsdienstmitarbeiter tagtäglich bei ihrer Arbeit in einem Dilemma. Wenn sie, in einer Notsituation ohne Arzt, invasive Maßnahmen durchführen müssen, machen sie sich strafbar. Deshalb fordert der ASB Rheinland-Pfalz mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter, um schnell und wirksam helfen zu können.